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   VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16.KO   

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https://dejure.org/2016,38463
VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16.KO (https://dejure.org/2016,38463)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03.11.2016 - 2 L 1159/16.KO (https://dejure.org/2016,38463)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03. November 2016 - 2 L 1159/16.KO (https://dejure.org/2016,38463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung und Volltext)

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 10 Abs 1 Nr 1 BBG, § 12 Abs 2 S 2 BBG, § 60 Abs 1 S 3 BBG, § 5 Abs 1 S 1 BPolLV 2011, Art 140 GG
    Beamtenrecht: persönliche Eignung für den Vorbereitungsdienst

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Voraussetzungen für die Einstellung in den Bundespolizeidienst

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bundespolizeianwärter mit islamistischem Gedankengut

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Zweifel an der Verfassungstreue - Einstellung abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts - Verhalten des Bewerbers begründen berechtigte Zweifel an Verfassungstreue

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16
    Nach der wirksamen Besetzung der für den Ausbildungsgang vorgesehenen Stellen bleibt dem Kläger die erfolgreiche Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes auf Zugang zur gewünschten Ausbildung versagt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 -, juris, Rn. 16).

    In der vorliegenden Konstellation hätte der Antragsteller um vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel nachsuchen müssen, eine der für den am 1. September 2016 begonnenen Vorbereitungsdienst eingeplanten Stellen bis zur abschließenden Entscheidung über seine Bewerbung freizuhalten, um zu verhindern, dass durch die Ernennung der Mitbewerber vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 6 S 1.13

    Fristlose Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis nach Ablauf der fünfjährigen

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16
    Ein Beamter muss jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat diametral zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Juni 2013 - OVG 6 S 1.13 -, juris, Rn. 36).
  • BVerwG, 08.06.2000 - 2 C 16.99

    Altersgrenze für Beamte auf Lebenszeit im Feuerwehrdienst der Bundeswehr;

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16
    Insbesondere war der Antragsteller nicht gehindert, die Rechtsschutzmöglichkeiten zur Sicherung seiner Bewerbung vor der Ernennung der Mitbewerber am 1. September 2016 auszuschöpfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/99 -, juris, LS 2).
  • OVG Niedersachsen, 02.03.2007 - 5 ME 252/06

    Umdeutung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16
    Das Gericht hat zu prüfen, ob der Dienstherr von einem zutreffendem Sachverhalt ausging, den gesetzlichen Rahmen einhielt, allgemein gültige Wertmaßstäbe zu Grunde legte und keine sachfremden oder willkürlichen Überlegungen anstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. März 2007 - 5 ME 252/06 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 1 WB 128.85

    Nichteignung eines Offiziersanwärters - Verurteilung eines Offiziersbewerbers -

    Auszug aus VG Koblenz, 03.11.2016 - 2 L 1159/16
    Das Gericht hat zu prüfen, ob der Dienstherr von einem zutreffendem Sachverhalt ausging, den gesetzlichen Rahmen einhielt, allgemein gültige Wertmaßstäbe zu Grunde legte und keine sachfremden oder willkürlichen Überlegungen anstellte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1986 - 1 WB 128/85 -, juris, Rn. 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. März 2007 - 5 ME 252/06 -, juris, Rn. 18).
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